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BGV-/UVV – Unfallverhütungsvorschriften

Eine Reihe gewerblicher Fahrzeuge und Einrichtungen (z. B. Hebebühnen und Rolltore) unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D 29). Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Unsere Anschrift

Boschstr. 2a
63768 Hösbach
Tel. (0 60 21) 58 38 266
Fax (0 60 21) 58 38 277
(Routenplaner)

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